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Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes

§1 Allgemeines
§2 Datenübermittlungen an die Kreiswehrersatzämter
§3 Datenübermittlungen an die Bundesanstalt für Arbeit
§4 Datenübermittlungen an den Rentendienst der Deutschen Bundespost und an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger
§5 Verfahren der Datenübermittlungen
§6 Übermittlung auf maschinell lesbaren Datenträgern
§7 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbändern
§8 Übermittlung durch Übersendung von Disketten
§8a Datenübermittlung durch Datenübertragung
§9 Übergangsvorschrift
§10 Berlin-Klausel
§11 Inkrafttreten

Zuletzt geΣndert:
am 08.02.97

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